Hintergründe der Lidl-Klage in der Zeitschrift Gegenblende

Auf Initiative des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und der Kampagne für Saubere Kleidung (Clean Clothes Campaign, CCC) hat die Verbraucherzentrale Hamburg im April 2010 eine Klage vor dem Landgericht Heilbronn gegen den deutschen Discounter Lidl wegen Verstoß gegen das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) eingereicht. Miriam Saage-Maaß und Anna von Gall stellen die tatsächlichen und juristischen Hintergründe der Klage gegen Lidl dar und zeigen auf, wie Gewerkschaften diese zur strategischen Prozessführung für ihre Arbeit zur Wahrung von Arbeiterinteressen entlang der Zulieferketten nutzen sollten.

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Erfolgreiche Klage gegen Lidl

Die am 6. April eingereichte Klage der Verbraucherzentrale Hamburg gegen Lidl wegen unlauteren Wettbewerbs führte schnell zum Erfolg. Lidl verpflichtete sich jetzt in einer Unterlassungserklärung gegenüber der Verbraucherzentrale, das beanstandete Werbeversprechen mit Bezug auf weltweit faire Arbeitsbedingungen zurückzuziehen. Die Klage wurde von der Kampagne für Saubere Kleidung (CCC) und dem European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) unterstützt. Das Bündnis wirft Lidl vor, sich nicht an das in der Werbung gegebene Versprechen fairer Arbeitsbedingungen bei Textilzulieferern in Bangladesch zu halten.

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Klage für faire Arbeitsbedingungen: Verbraucherzentrale verklagt Lidl

Auf Initiative des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und der Kampagne für Saubere Kleidung (CCC) hat die Verbraucherzentrale Hamburg am 6. April 2010 eine Klage vor dem Landgericht Heilbronn gegen den deutschen Discounter Lidl wegen unlauteren Wettbewerbs eingereicht. Sie verlangen in dieser Klage, dass Lidl nicht länger ihre Kunden über die Arbeitsbedingungen in seinen Zulieferbetrieben für Textilien in Bangladesch täuscht.

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