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Klage gegen Deutschland vor oberstem polnischen Gericht
26.10.2010 Polnische
Anwälte haben ein von Professor Dr. Andreas Fischer-Lescano im Auftrag des
ECCHR angefertigtes Rechtsgutachten beim obersten polnischen Gericht
eingereicht. In dem Gutachten analysiert Professor Dr. Fischer-Lescano
(Universität Bremen und Direktor des Zentrums für europäische Rechtspolitik)
die Frage der Immunitätsausnahmen von Staaten vor ausländischen Gerichten in
Fällen schwerster Menschenrechtsverletzungen.
Das ECCHR hat im Februar 2010 in einem
spanischen Verfahren ein Sachverständigengutachten zu konkurrierender
Gerichtsbarkeit im internationalen Recht vorgelegt. Spanische Gerichte hatten
argumentiert, sie könnten die spanische Gerichtsbarkeit hinsichtlich der
Einleitung von Ermittlungen über die Begehung von Völkerstraftaten in Gaza
nicht ausüben, weil dort jeweils schon Untersuchungen durch die einheimischen
Behörden liefen.