Klage gegen Deutschland vor oberstem polnischen Gericht

26.10.2010 Polnische Anwälte haben ein von Professor Dr. Andreas Fischer-Lescano im Auftrag des ECCHR angefertigtes Rechtsgutachten beim obersten polnischen Gericht eingereicht. In dem Gutachten analysiert Professor Dr. Fischer-Lescano (Universität Bremen und Direktor des Zentrums für europäische Rechtspolitik) die Frage der Immunitätsausnahmen von Staaten vor ausländischen Gerichten in Fällen schwerster Menschenrechtsverletzungen.

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Die Verantwortung, Völkerstraftaten zu verfolgen

Das ECCHR hat im Februar 2010 in einem spanischen Verfahren ein Sachverständigengutachten zu konkurrierender Gerichtsbarkeit im internationalen Recht vorgelegt. Spanische Gerichte hatten argumentiert, sie könnten die spanische Gerichtsbarkeit hinsichtlich der Einleitung von Ermittlungen über die Begehung von Völkerstraftaten in Gaza nicht ausüben, weil dort jeweils schon Untersuchungen durch die einheimischen Behörden liefen.

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