Menschen- und Flüchtlingsrechtliche Anforderungen an Maßnahmen der Grenzkontrolle auf See
Rechtsgutachten, September 2007
Von Dr. Andreas Fischer-Lescano und Dr. Tillmann Löhr
Auch außerhalb der Territorien der EU-Staaten – also etwa auch auf hoher See jenseits der 12-Meilen-Zone – sind die EU-Grenzschützer an Flüchtlings- und Menschenrechte gebunden. Mitten auf dem Meer aufgegriffene Flüchtlinge haben demzufolge das Recht, einen Asylantrag zu stellen. Sie dürfen auch nicht zurückgeschoben werden, wenn ihnen möglicherweise Verfolgung oder Misshandlung droht.
Zwischen 100.000 und 120.000 Migranten kommen pro Jahr illegal über das Mittelmeer nach Europa: 35.000 aus Schwarzafrika, 55.000 aus dem südlichen und östlichen Mittelmeerraum und 30.000 aus anderen Regionen (insb. aus Asien und dem Nahen Osten). Es wird geschätzt, dass allein in den letzten 10 Jahren über 10.000 von ihnen dabei ertrunken sind.


