A Comparison of National Contact Points - Best Practices in OECD Complaints Procedures
Positionspapier, November 2011
ECCHR
15. Dezember 2011 Das
ECCHR hat zwischen Oktober 2010 und Januar 2011 OECD-Beschwerden im
Zusammenhang mit dem Handel von usbekischer Baumwolle gegen insgesamt sieben
Baumwollhändler bei den Nationalen Kontaktstellen (NKS) in Deutschland, der
Schweiz, Großbritannien und Frankreich eingereicht. Nun hat das ECCHR die
Verfahren vor drei der NKS miteinander verglichen und deren Arbeitsweise
insbesondere im Hinblick auf Prinzipien wie Transparenz, Unparteilichkeit und
Berechenbarkeit ausgewertet. Die Ergebnisse wurden in einem Positionspapier
zusammengefasst. Der Vergleich der Beschwerdeverfahren soll zu einer
Vereinheitlichung und damit Effektivierung der Verfahrensführung bei den
verschiedenen NKS beitragen.
In Usbekistan, dem drittgrößten Baumwollexporteur weltweit, wird Baumwolle mithilfe staatlich organisierter Zwangskinderarbeit geerntet. Das Land schickt jährlich zwischen 1,5 und 2 Millionen Kinder in die Baumwollfelder.