Entschädigungsklage gegen Daimler Chrysler wegen argentinischer Menschenrechtsverbrechen wurde in den USA angenommen

19. Mai 2011 Am 18. Mai entschied ein US-Berufungsgericht (United States Court of Appeal for the Ninth Circuit in Pasadena), dass die Gerichte in San Francisco für die Klage von Angehörigen verschwundener Gewerkschafter aus Argentinien gegen die DaimlerChrysler AG zuständig sind. Das Unternehmen muss sich nun auf einen Prozess wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit insbesondere Verschwindenlassen und Mord in mehreren Fällen vorbereiten.

Im Jahre 2004 reichten 22 argentinische Familienangehörige von Verschwundenen sowie Überlebende der Folterhaft eine Entschädigungsklage gegen die DaimlerChrysler AG in den USA ein. Die Kläger berufen sich auf ein US-amerikanisches Gesetz aus dem Jahr 1789, den Alien Torts Claims Act (ATCA), auf das sich in den vergangenen drei Jahrzehnten zahlreiche Opfer von Menschenrechtsverletzungen auch außerhalb der USA gestützt hatten. Die Kläger machten geltend, dass leitende Manager in Mercedes Benz Argentina (MBA)- Werken an dem Verschwindenlassen und der Tötung kritischer Gewerkschafter durch argentinische Sicherheitskräfte beteiligt waren. Sie forderten damit von DaimlerChrysler Verantwortung für die Verstrickung des Unternehmens in die Verbrechen der Argentinischen Militär Junta (1976-1983) zu übernehmen. Der Fall wurde 1999 von der Journalistin Gaby Weber für das deutsche Fernsehen und Radio recherchiert.

Im August 2009 wurde diese Klage vom District Court in San Francisco zunächst mit der Begründung abgewiesen, dass das Gericht nicht für die Klage zuständig sei. Dieses Urteil wurde nun von der höheren Instanz aufgehoben. Das Verfahren kann nun fortgeführt werden. DaimlerChrysler muss sich nun mit den schweren Vorwürfen auseinandersetzen und wird sich nicht mehr hinter technischen Zuständigkeitsfragen verstecken können.

Das ECCHR unterstützt die Angehörigen der verschwundenen Gewerkschafter seit langem. Wolfgang Kaleck, Generalsekretär des ECCHR, reichte als Anwalt der Opfer im Herbst 1999 eine Strafanzeige gegen einen einzelnen Manager von Mercedes Benz Argentinien wegen dessen Rolle beim Verschwinden der Gewerkschafter ein. Dieses Verfahren wurde von der seinerzeit zuständigen Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth 2003 eingestellt. Jedoch läuft derzeit noch ein Strafverfahren gegen das Unternehmen in Argentinien. Sowohl die argentinischen als auch das US-amerikanische Verfahren hat das ECCHR mit Expertengutachten unterstützt.