Entschädigungsklage gegen Daimler Chrysler wegen argentinischer Menschenrechtsverbrechen wurde in den USA angenommen
19. Mai 2011 Am 18. Mai
entschied ein US-Berufungsgericht (United States Court of Appeal for the Ninth
Circuit in Pasadena), dass die Gerichte in San Francisco für die Klage von
Angehörigen verschwundener Gewerkschafter aus Argentinien gegen die
DaimlerChrysler AG zuständig sind. Das Unternehmen muss sich nun auf einen
Prozess wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit insbesondere
Verschwindenlassen und Mord in mehreren Fällen vorbereiten.
Im Jahre 2004 reichten 22 argentinische
Familienangehörige von Verschwundenen sowie Überlebende der Folterhaft eine
Entschädigungsklage gegen die DaimlerChrysler AG in den USA ein. Die Kläger
berufen sich auf ein US-amerikanisches Gesetz aus dem Jahr 1789, den Alien
Torts Claims Act (ATCA), auf das sich in den vergangenen drei Jahrzehnten
zahlreiche Opfer von Menschenrechtsverletzungen auch außerhalb der USA gestützt
hatten. Die Kläger machten geltend, dass leitende Manager in Mercedes Benz
Argentina (MBA)- Werken an dem Verschwindenlassen und der Tötung kritischer
Gewerkschafter durch argentinische Sicherheitskräfte beteiligt waren. Sie
forderten damit von DaimlerChrysler Verantwortung für die Verstrickung des
Unternehmens in die Verbrechen der Argentinischen Militär Junta (1976-1983) zu
übernehmen. Der Fall wurde 1999 von der Journalistin Gaby Weber für das
deutsche Fernsehen und Radio recherchiert.
Im August 2009 wurde diese Klage vom
District Court in San Francisco zunächst mit der Begründung abgewiesen, dass
das Gericht nicht für die Klage zuständig sei. Dieses Urteil wurde nun von der
höheren Instanz aufgehoben. Das Verfahren kann nun fortgeführt werden.
DaimlerChrysler muss sich nun mit den schweren Vorwürfen auseinandersetzen und
wird sich nicht mehr hinter technischen Zuständigkeitsfragen verstecken können.
Das ECCHR unterstützt die Angehörigen der
verschwundenen Gewerkschafter seit langem. Wolfgang Kaleck, Generalsekretär des
ECCHR, reichte als Anwalt der Opfer im Herbst 1999 eine Strafanzeige gegen
einen einzelnen Manager von Mercedes Benz Argentinien wegen dessen Rolle beim
Verschwinden der Gewerkschafter ein. Dieses Verfahren wurde von der seinerzeit
zuständigen Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth 2003 eingestellt. Jedoch läuft
derzeit noch ein Strafverfahren gegen das Unternehmen in Argentinien. Sowohl
die argentinischen als auch das US-amerikanische Verfahren hat das ECCHR mit
Expertengutachten unterstützt.