Zweiter Workshop zur strategischen Prozessführung gegen Unternehmen
28. Juni 2011 Vom 22. bis 25. Juni 2011 trafen sich in Duala,
Kamerun, Menschenrechtsorganisationen, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte,
sowie Vertreterinnen und Vertreter der betroffenen Gruppen und Gemeinden aus
acht Ländern Afrikas, aus Europa und den USA zu einem von ECCHR organisierten
Workshop. Das Thema dieses Workshops,
der mit der Unterstützung von Misereor und Brot für die Welt durchgeführt
wurde, lautete „Transnationale Unternehmen und ihre Verantwortung für
Menschenrechte: Anwendung von (quasi)juristischen Mitteln.“ Diskutiert wurden konkrete
Fälle mit Blick auf die Chancen und Risiken transnationaler Verfahren gegen
multinationale Unternehmen.
Auf
diesem zweiten in einer Reihe von regionalen Workshops (2010 Kolumbien, 2012
voraussichtlich Indien) standen vor allem praktische Fragen der Ermittlung,
Dokumentation und Beweisführung im Mittelpunkt. Die Teilnehmerinnen und
Teilnehmer hatten insgesamt neun konkrete
Fälle Schweizer, französischer, britischer, italienischer,
US-amerikanischer und kanadischer Unternehmen mitgebracht, die überwiegend
Fragen des Landgrabbing, der Lebensunterhaltssicherung nach Vertreibung oder
Kontamination von Ackerland behandelten. Riesige Flächen in Afrika, die bisher
in Kleinlandwirtschaft genutzt wurden, werden nun zunehmend von Unternehmen aus
Nordamerika, Europa, Indien oder China für Bergbau- und Erdöl-, für Palmöl-
oder andere Agrarindustrieprojekte verlangt. Dabei kommt mangels geregelter
Verfahren und verlässlicher Rechtsmittel oft der nachhaltige Schutz der
betroffenen Bevölkerung, die langfristige Sicherung ihres Lebensunterhalts und die
Umwelt zu kurz.
Über die
Möglichkeiten der Ermittlung und Beweisführung, anwendbare Beweisstandards und
andere praktische Kriterien für die strategische Prozessführung berieten die
Experten Shubhaa Krishnan Srinivasan von der renommierten Londoner
Anwaltskanzlei Leigh Day & Co, Sandra Cossart von der
französischen Organisation Sherpa, der Researcher Gavin
Simpson, Jonathan Kaufman von der
US-Organisation Earthrights International und Veronique van der
Plancke von der belgischen Vertretung der International Federation for Human Rights (FIDH).
Einig
waren sich die Experten darüber, dass es zwar oft nötig sein wird,
wissenschaftliche Gutachten anzuführen, um etwa Gesundheitsschäden einer
Wasserverschmutzung durch ein Erdölunternehmen nachzuweisen. Aber auch die
Gemeinden selbst können und sollten Wesentliches zur Ermittlung und
Beweisführung beitragen, indem sie etwa die Ertragsgeschichte bestimmter
Ländereien über lange Zeit hin beobachten, Veränderungen aufschreiben und
fotografieren. Auch sei es ratsam, die Versprechungen von Unternehmens-vertretern
sowie sämtliche Unterredungen mit ihnen durch Wortprotokolle oder
Tonbandaufnahmen zu dokumentieren.
Wie auch
in Lateinamerika war auch in den in Douala präsentierten Fällen auffällig, dass
immer dort, wo sich Gemeinden oder Betroffenen-Gruppen zusammentun und sich
öffentlich gegen die Verletzung ihrer Rechte und Interessen wehren und
gleichberechtigte Partizipation einfordern, mit gewaltsamer Unterdrückung
reagiert wird. Die Polizei inhaftiert sie ohne Rechtsgrundlage, private Sicherheitsdienste
hetzen bissige Hunde auf sie, ihre Büroräume werden von gewaltsamen Banden
gestürmt, Telefone werden abgehört, Arbeiter und Gewerkschafter werden
unterdrückt und entlassen. Der Workshop bot daher auch die Gelegenheit, sich
über die Möglichkeiten auszutauschen, wie solchen Sicherheitsrisiken begegnet
werden kann. Jede Organisation erhielt ein „Protection
Manual for Human Rights Defenders“ und weitere nützliche Tipps und Hinweise
zur Mobilisierung internationaler Schutzmechanismen.
Die Auswertung des Workshops seitens der
Teilnehmenden und Experten ergab ein sehr positives Bild. Die konkreten
Fallberatungen sowie die Gelegenheit, internationale Netzwerke zu knüpfen,
wurden als einmalige Gelegenheit wahrgenommen. Auch die sehr praktischen
Einheiten zu Recherchemethoden wurden als sehr nützlich beurteilt. Das ECCHR
sieht bei zahlreichen der diskutierten Fälle ein interessantes
Entwicklungspotential für strategische Verfahrensführung und wird nach Bedarf
in beratender Funktion den teilnehmenden Organisationen auch künftig zur Seite
stehen.
Zum Abschluss des Workshops haben die teilnehmenden Organisationen einen gemeinsamen Brief an das Justizministerium Großbritanniens geschrieben. Sie drücken darin ihre Besorgnis über einen Gesetzesvorschlag aus, der gravierende Kürzungen im Bereich der Prozesskostenhilfe und Anwalts-gebühren vorsieht. Die Organisationen befürchten, dass dadurch der Zugang zur Justiz für Opfer schwerer Menschenrechtsverletzungen durch global operierende Unternehmen erheblich eingeschränkt werden könnte.
Zum Abschluss des Workshops haben die teilnehmenden Organisationen einen gemeinsamen Brief an das Justizministerium Großbritanniens geschrieben. Sie drücken darin ihre Besorgnis über einen Gesetzesvorschlag aus, der gravierende Kürzungen im Bereich der Prozesskostenhilfe und Anwalts-gebühren vorsieht. Die Organisationen befürchten, dass dadurch der Zugang zur Justiz für Opfer schwerer Menschenrechtsverletzungen durch global operierende Unternehmen erheblich eingeschränkt werden könnte.