UNIVERSELLE JURISDIKTION IN SPANIEN
ECCHR-EXPERTENGESPRÄCH MIT DEM SPANISCHEN ANWALT GONZALO BOYÉ
Im
Rahmen eines Expertengesprächs am 25. November 2009 in den Räumen des ECCHR sprach
der spanische Strafrechtsanwalt Gonzalo Boyé über die Menschenrechts-Fälle, die
zur Zeit nach dem Weltrechtsprinzip vor spanischen Gerichten anhängig sind.
Nach einem Rückblick auf die deutschen und französischen Rumsfeld-Verfahren (2004-2007)
durch Wolfgang Kaleck, berichtete Boyé über die beiden Fälle, in denen er
anwaltlich tätig ist ("targeted killings" von Salah Sheheda/Gaza und
Foltervorwürfe gegen US-amerikanische Juristen im Zusammenhang mit Guantánamo).
In der anschließenden Diskussion ging es auch um die spanische Gesetzesänderung
für Weltrechtsprinzipklagen und die Frage, inwiefern die aktuellen Verfahren von
dieser Reform betroffen sind.