EuGH: EU-TERRORISMUSLISTEN FÜR UNGÜLTIG ERKLÄRT
KEINE STRAFVERFOLGUNG FÜR VERSTÖSSE GEGEN DAS AUSSENWIRTSCHAFTSGESETZ BIS JUNI 2007
Nach einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs
(EuGH) vom 29.06.2010 sind die im Jahr 2002 eingeführten sogenannten EU-Terrorismuslisten
im Zeitraum bis Juni 2007 ungültig. Eine nationale Strafverfolgung nach dem
Außenwirtschaftsgesetz (AWG) wegen einer möglichen Zuwiderhandlung gegen
EU-Recht ist insoweit unzulässig. Dem Verfahren vor dem EuGH lag erstmalig eine
Vorlagefrage eines nationalen Strafgerichts zu Grunde. In den bisherigen
Verfahren zu den Terrorismuslisten hatten betroffene Personen und Gruppen
direkt beim EuGH Klage eingereicht. Das ECCHR hatte ein Rechtsgutachten in den
Fall eingebracht.
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KUNDUS-OPFERANWÄLTE FORDERN ENTSCHÄDIGUNG UND FORTFÜHRUNG DES ERMITTLUNGSVERFAHRENS
ECCHR-STELLUNGNAHME ZUR STRAFRECHTLICHEN VERANTWORTLICHKEIT IM FALL OBERST KLEIN
Die Rechtsanwälte der Opfer
und Hinterbliebenen des Luftangriffs vom 4. September 2009 bei Kundus
(Afghanistan), Karim Popal, Bernhard Docke, Dr. Reiner Geulen, Dr. Remo
Klinger
sowie Wolfgang Kaleck, Generalsekretär des European Center for
Constitutional
and Human Rights (ECCHR), haben auf einer Pressekonferenz am 10. Juni
2010 in
Berlin konkrete rechtliche Schritte angekündigt. Rechtsanwalt Wolfgang
Kaleck
hat beantragt, dass die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Oberst
Klein, die
die Bundesanwaltschaft am 19. April 2010 einstellte, von der
Generalstaatsanwaltschaft Dresden fortgeführt werden.
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KUNDUS-SPENDENKONTO
Das ECCHR beteiligt sich an einem Entschädigungsverfahren für die Opfer des Luftangriffs bei Kundus. Um das Zivilverfahren und das Strafverfahren zu führen, müssen Kosten aufgebracht werden, die bisher von niemandem getragen werden. (Die Spenden werden nicht für die Gebühren der Opferanwälte verwendet.) Die Kontodaten finden Sie hier.
ECCHR-PETITION AN DIE UN FÜR SPANISCHEN RICHTER BALTASAR GARZÓN
SCHUTZ DER RICHTERLICHEN UNABHÄNGIGKEIT UND UNPARTEILICHKEIT
Das ECCHR hat gemeinsam mit neun
anderen internationalen Juristen- und Menschenrechtsorganisationen eine Petition
bei den UN eingereicht. Darin kritisieren die Organisationen, die gegen Richter Baltasar Garzón laufenden Strafverfahren und bitten die UN, sich für
den Schutz des fundamentalen Prinzips der richterlichen Unabhängigkeit und
Unparteilichkeit einzusetzen. Die spanische Justiz hat kürzlich
international und national für Empörung gesorgt, als sie die
strafrechtlichen
Anklagen, die politisch rechts stehende Gruppen gegen Garzón erhoben
hatten,
zuließ.
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ECCHR-NEWSLETTER
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ECCHR SCHLIESST SICH KLAGE GEGEN EU-US-ÜBERWACHUNGSPROGRAMM AN
STELLUNGNAHME VOR DEM BELGISCHEN VERFASSUNGSGERICHT
Am
21. Mai 2010 schloss sich das European Center for Constitutional and Human
Rights (ECCHR) einer Klage vor dem belgischen Verfassungsgericht als
Organisation mit einer eigenen Stellungnahme an. In dem Verfahren geht es um
das Übereinkommen zwischen der EU und den USA zur Registrierung von Namen von
Fluggästen (Passenger Name Record/ PNR) und dem Massenüberwachungssystem. Das
Übereinkommen, das die EU und das US Department of Homeland Security im Juli
2007 unterzeichneten, hat angeblich zum Ziel, den USA den Zugriff auf
Europäische PNR-Daten zur Bekämpfung von Terrorismus und schweren
transnationalen Verbrechen zu erleichtern.
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DEUTSCHE INGENIEURSARBEIT – OHNE RÜCKSICHT AUF VERLUSTE?
ECCHR REICHT STRAFANZEIGE GEGEN PLANUNGSBÜRO LAHMEYER INTERNATIONAL EIN
Am 3. Mai 2010 hat das ECCHR eine Strafanzeige
gegen zwei leitende Angestellte des Ingenieurbüros Lahmeyer International GmbH
bei der Staatsanwaltschaft in Frankfurt am Main eingereicht. Die Lahmeyer
International GmbH ist maßgeblich am Bau des Merowe Staudammes im Nordsudan
beteiligt. In der Strafanzeige wird den beiden Mitarbeitern vorgeworfen, für
die Überflutung von über 30 Dörfern, die Vertreibung von über 4.700 Familien
und die Zerstörung ihrer Lebensgrundlage verantwortlich zu sein.
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