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EuGH: EU-TERRORISMUSLISTEN FÜR UNGÜLTIG ERKLÄRT

KEINE STRAFVERFOLGUNG FÜR VERSTÖSSE GEGEN DAS AUSSENWIRTSCHAFTSGESETZ BIS JUNI 2007

Nach einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 29.06.2010 sind die im Jahr 2002 eingeführten sogenannten EU-Terrorismuslisten im Zeitraum bis Juni 2007 ungültig. Eine nationale Strafverfolgung nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) wegen einer möglichen Zuwiderhandlung gegen EU-Recht ist insoweit unzulässig. Dem Verfahren vor dem EuGH lag erstmalig eine Vorlagefrage eines nationalen Strafgerichts zu Grunde. In den bisherigen Verfahren zu den Terrorismuslisten hatten betroffene Personen und Gruppen direkt beim EuGH Klage eingereicht. Das ECCHR hatte ein Rechtsgutachten in den Fall eingebracht.

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KUNDUS-OPFERANWÄLTE FORDERN ENTSCHÄDIGUNG UND FORTFÜHRUNG DES ERMITTLUNGSVERFAHRENS

ECCHR-STELLUNGNAHME ZUR STRAFRECHTLICHEN VERANTWORTLICHKEIT IM FALL OBERST KLEIN

Die Rechtsanwälte der Opfer und Hinterbliebenen des Luftangriffs vom 4. September 2009 bei Kundus (Afghanistan), Karim Popal, Bernhard Docke, Dr. Reiner Geulen, Dr. Remo Klinger sowie Wolfgang Kaleck, Generalsekretär des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), haben auf einer Pressekonferenz am 10. Juni 2010 in Berlin konkrete rechtliche Schritte angekündigt. Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck hat beantragt, dass die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Oberst Klein, die die Bundesanwaltschaft am 19. April 2010 einstellte, von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden fortgeführt werden.

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KUNDUS-SPENDENKONTO

Das ECCHR beteiligt sich an einem Entschädigungsverfahren für die Opfer des Luftangriffs bei Kundus. Um das Zivilverfahren und das Strafverfahren zu führen, müssen Kosten aufgebracht werden, die bisher von niemandem getragen werden. (Die Spenden werden nicht für die Gebühren der Opferanwälte verwendet.) Die Kontodaten finden Sie hier.

ECCHR-PETITION AN DIE UN FÜR SPANISCHEN RICHTER BALTASAR GARZÓN

SCHUTZ DER RICHTERLICHEN UNABHÄNGIGKEIT UND UNPARTEILICHKEIT

Das ECCHR hat gemeinsam mit neun anderen internationalen Juristen- und Menschenrechtsorganisationen eine Petition bei den UN eingereicht. Darin kritisieren die Organisationen, die gegen Richter Baltasar Garzón laufenden Strafverfahren und bitten die UN, sich für den Schutz des fundamentalen Prinzips der richterlichen Unabhängigkeit und Unparteilichkeit einzusetzen. Die spanische Justiz hat kürzlich international und national für Empörung gesorgt, als sie die strafrechtlichen Anklagen, die politisch rechts stehende Gruppen gegen Garzón erhoben hatten, zuließ.

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ECCHR-NEWSLETTER

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ECCHR SCHLIESST SICH KLAGE GEGEN EU-US-ÜBERWACHUNGSPROGRAMM AN

STELLUNGNAHME VOR DEM BELGISCHEN VERFASSUNGSGERICHT

Am 21. Mai 2010 schloss sich das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) einer Klage vor dem belgischen Verfassungsgericht als Organisation mit einer eigenen Stellungnahme an. In dem Verfahren geht es um das Übereinkommen zwischen der EU und den USA zur Registrierung von Namen von Fluggästen (Passenger Name Record/ PNR) und dem Massenüberwachungssystem. Das Übereinkommen, das die EU und das US Department of Homeland Security im Juli 2007 unterzeichneten, hat angeblich zum Ziel, den USA den Zugriff auf Europäische PNR-Daten zur Bekämpfung von Terrorismus und schweren transnationalen Verbrechen zu erleichtern.

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DEUTSCHE INGENIEURSARBEIT – OHNE RÜCKSICHT AUF VERLUSTE?

ECCHR REICHT STRAFANZEIGE GEGEN PLANUNGSBÜRO LAHMEYER INTERNATIONAL EIN

Die Sekundarschule für Mädchen im Dorf Sherri Island
Mädchenschule im Dorf Sherri Island, © Ali Askouri
Am 3. Mai 2010 hat das ECCHR eine Strafanzeige gegen zwei leitende Angestellte des Ingenieurbüros Lahmeyer International GmbH bei der Staatsanwaltschaft in Frankfurt am Main eingereicht. Die Lahmeyer International GmbH ist maßgeblich am Bau des Merowe Staudammes im Nordsudan beteiligt. In der Strafanzeige wird den beiden Mitarbeitern vorgeworfen, für die Überflutung von über 30 Dörfern, die Vertreibung von über 4.700 Familien und die Zerstörung ihrer Lebensgrundlage verantwortlich zu sein.

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