GENDER UND MENSCHENRECHTE
Der Zugang zu politischen
und bürgerlichen sowie wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen
Menschenrechte hat durchweg eine geschlechtliche Dimension. Gewalt gegen
Frauen, Unterdrückung sexueller Selbstbestimmung sowie Einschränkung
politischer Partizipation sind nur einige der Menschenrechtsverletzungen, die
einen besonderen Gender-Aspekt aufweisen. Frauen sind als Opfer sexualisierter
Gewalt in besonderer Weise von kriegerischen und anderen gewaltförmigen Auseinandersetzungen
betroffen. Das ECCHR sucht nach Möglichkeiten genderspezifische strategische
Prozesse führen zu können, um verfestigte Geschlechterrollenbilder und die
damit verbundenden Diskriminierungen aufzubrechen.


