GENDER UND MENSCHENRECHTE

Der Zugang zu politischen und bürgerlichen sowie wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte hat durchweg eine geschlechtliche Dimension. Gewalt gegen Frauen, Unterdrückung sexueller Selbstbestimmung sowie Einschränkung politischer Partizipation sind nur einige der Menschenrechtsverletzungen, die einen besonderen Gender-Aspekt aufweisen. Frauen sind als Opfer sexualisierter Gewalt in besonderer Weise von kriegerischen und anderen gewaltförmigen Auseinandersetzungen betroffen. Das ECCHR sucht nach Möglichkeiten genderspezifische strategische Prozesse führen zu können, um verfestigte Geschlechterrollenbilder und die damit verbundenden Diskriminierungen aufzubrechen.