Transnationale Unternehmen vor Gericht
ECCHR-Studie, April 2008
Wolfgang Kaleck und Dr. Miriam Saage-Maaß
Menschenrechtsverletzungen im
weitesten Sinne werden nicht nur von staatlichen Institutionen begangen,
sondern u.a. auch von so genannten Transnationalen Unternehmen. Ausländische Direktinvestitionen stellen
eine der wichtigsten Finanzierungsquellen in Lateinamerika dar, zugleich bergen
die unternehmerischen Aktivitäten häufig das Risiko von
Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörungen in sich. Dieser
faktischen Bedrohung, die von Unternehmen für die Menschenrechte ausgehen kann,
wird nur in unzulänglichem Maße durch die nationalen und internationalen Rechtsordungen
Rechnung getragen.
In der Studie des ECCHR „Transnationale Unternehmen vor Gericht“ wird
dargestellt, dass internationale Standards, die Unternehmen zur
Einhaltung von Menschenrechten wie auch Arbeitsrechten und
Umweltschutzbestimmungen verpflichten, - nur wenige
Sanktionsmöglichkeiten bieten. Zudem wird aufgezeigt, dass die
Rechtswege auf nationaler Ebene trotz einer Reihe praktischer Probleme
durchaus geeignet sind, die Rechte der Betroffenen durchzusetzen. Im
Übrigen stellen die Autoren die Verantwortung der Staaten dar, von
Privaten gegangene Menschenrechtsverletzungen zu sanktionieren bzw. zu
verhindern.
Bei den vier untersuchten Fällen handelt es sich um aktuelle Konflikte,
in denen sich Wirtschaftsunternehmen aus Europa wegen ihrer Tätigkeit
in lateinamerikanischen Staaten gerichtlich zu verantworten haben.
Wolfgang Kaleck und Miriam Saage-Maaß haben die juristischen Verfahren
analysiert, mit denen versucht wird, gegen Unternehmen wegen unwürdiger
Arbeitsbedingungen, befürchteter Umweltverschmutzungen oder Übergriffen
von privaten Werkschutzleuten vorzugehen.