Guantánamo - Kann man eine Regierung zur Verantwortung ziehen?
SWR2, 27. Januar 2009
Eine Diskussion mit Prof. Kai Ambos, Wolfgang Kaleck und Andreas Zumach; Moderation: Dietrich Brants
Bush gehört vor Gericht,
Rumsfeld soll sich verantworten, Verbrechen der USA im Kampf gegen den
Terror müssen geahndet werden – vor allem die Folterpolitik der
Regierung muss strafrechtlich verfolgt werden. Das fordert der
UN-Sonderberichterstatter für Folter, Manfred Nowak.
Aber welches Gericht könnte ein solches Verfahren führen: der Internationale Strafgerichtshof? Nein, sagen Gutachter, weil die USA nicht Vertragsstaat des Gerichtshofs sind. Dafür könnte in Drittstaaten, in Deutschland zum Beispiel, Anklage erhoben werden – mit Bezug auf das „Weltrechtsprinzip“ im Völkerstrafgesetzbuch. Der Berliner Anwalt für Menschenrechte Wolfgang Kaleck hat deshalb schon im Jahr 2006 in Karlsruhe Strafanzeige gegen den früheren US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld eingereicht. Erfolglos: Die Bundesstaatsanwaltschaft nahm keine Ermittlungen auf.
Ändert sich mit dem neuen US-Präsidenten jetzt die Situation? Welche juristischen Konsequenzen hat seine Entscheidung, das Lager Guantanamo zu schließen und die Prozesse gegen Inhaftierte auszusetzen? Welche Verantwortung hat die deutsche Regierung?
Es diskutieren:
Prof. Dr. Kai Ambos, Lehrstuhl für Internationales Recht, Universität Göttingen
Wolfgang Kaleck, Menschenrechtsanwalt und Generalsekretär des ECCHR, Berlin
Andreas Zumach, Journalist und UN-Experte, Genf
Moderation: Dietrich Brants
Klicken Sie hier, um den Audio-Beitrag des Südwestrundfunk (SWR2) zu hören.
Aber welches Gericht könnte ein solches Verfahren führen: der Internationale Strafgerichtshof? Nein, sagen Gutachter, weil die USA nicht Vertragsstaat des Gerichtshofs sind. Dafür könnte in Drittstaaten, in Deutschland zum Beispiel, Anklage erhoben werden – mit Bezug auf das „Weltrechtsprinzip“ im Völkerstrafgesetzbuch. Der Berliner Anwalt für Menschenrechte Wolfgang Kaleck hat deshalb schon im Jahr 2006 in Karlsruhe Strafanzeige gegen den früheren US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld eingereicht. Erfolglos: Die Bundesstaatsanwaltschaft nahm keine Ermittlungen auf.
Ändert sich mit dem neuen US-Präsidenten jetzt die Situation? Welche juristischen Konsequenzen hat seine Entscheidung, das Lager Guantanamo zu schließen und die Prozesse gegen Inhaftierte auszusetzen? Welche Verantwortung hat die deutsche Regierung?
Es diskutieren:
Prof. Dr. Kai Ambos, Lehrstuhl für Internationales Recht, Universität Göttingen
Wolfgang Kaleck, Menschenrechtsanwalt und Generalsekretär des ECCHR, Berlin
Andreas Zumach, Journalist und UN-Experte, Genf
Moderation: Dietrich Brants
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