Neues Gutachten über finanzielle Unterstützung der Diktatur durch Bankinstitute
Die
argentinische Militärjunta hat während ihrer Herrschaft in den Jahren 1976 bis 1983 die
finanzielle Unterstützung internationaler Banken gesucht und gefunden. Hierdurch unterstützten die Banken das Regime und seine repressive Politik.
Menschenrechtsorganisationen haben nun in einem Fall vor dem Bundeszivilgerichtshof Nr. 7 von Buenos Aires ein Rechtsgutachten eingereicht. Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass internationale Banken durch ihre Kreditvergabe an die Militärjunta einen substanziellen Beitrag zu Menschenrechtsverbrechen geleistet haben. ECCHR-Generalsekretär Wolfgang Kaleck sprach auf der Konferenz „Financing Gross Human Rights Violations: International Banks, Complicity and the case of Argentina", über die Beteiligung ziviler und ökonomischer Akteure an den Diktaturverbrechen.
Die Teilnehmer der Konferenz im März 2010 diskutierten die Argumente des Amicus Curiae Die wörtliche Bedeutung von Amicus Curiae, aus dem Lateinischen: Freund des Gerichts, meint eigentlich Personen, die sich in einem Gerichtsverfahren äußern oder sonst beteiligen, ohne Partei zu sein. Vor allem im angloamerikanischen Rechtskreis wird der Amicus Curiae Brief zunehmend häufiger von nicht am Verfahren Beteiligten, dennoch Interessierten genutzt, um als eine Art Sachverständiger seine Rechtsauffassung dem Gericht zu Gehör zu bringen. Dies betrifft vor allem Rechtsstreitigkeiten, in denen exemplarische Fallgestaltungen verhandelt werden.. Das Essex Transitional Justice Network (ETJN), das Essex Project on Human Rights (EPBHR) und das Centro de Estudios Legales y Sociales (CELS) in Argentinien hatten das Gutachten in den Fall "Ibanez Manuel Leandro and others v. Undetermined financial institutions" eingereicht.
In dem Gutachten wird festgestellt, dass Argentinien nach nationalem und internationalem Recht dazu verpflichtet ist, Zugang zu Informationen zu gewährleisten. Dies ergäbe sich schon aus dem von Argentinien unterzeichneten und ratifizierten Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, der das Recht auf Zugang zu Information enthält. Das Gutachten argumentiert außerdem, dass die Informationen, die die Kläger ersuchen, mit hoher Wahrscheinlichkeit ausreichend Beweise für eine indirekte Beteiligung der Banken an schweren Menschenrechtsverbrechen liefern würden. Das Gutachten sieht in den bislang vorhandenen Fakten einen so genannten prima facie Fall für zivilrechtliche Haftbarkeit: Die Kredite der Banken hätten einen substanziellen Beitrag dazu geleistet, dass die Militärdiktatur Menschenrechte verletzen konnte. Da die meisten dieser Verbrechen bekannt waren, wussten die Banken außerdem, welche Folgen die Vergabe großer Summen haben könnte.
Das Gutachten finden Sie hier.
Menschenrechtsorganisationen haben nun in einem Fall vor dem Bundeszivilgerichtshof Nr. 7 von Buenos Aires ein Rechtsgutachten eingereicht. Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass internationale Banken durch ihre Kreditvergabe an die Militärjunta einen substanziellen Beitrag zu Menschenrechtsverbrechen geleistet haben. ECCHR-Generalsekretär Wolfgang Kaleck sprach auf der Konferenz „Financing Gross Human Rights Violations: International Banks, Complicity and the case of Argentina", über die Beteiligung ziviler und ökonomischer Akteure an den Diktaturverbrechen.
Die Teilnehmer der Konferenz im März 2010 diskutierten die Argumente des Amicus Curiae Die wörtliche Bedeutung von Amicus Curiae, aus dem Lateinischen: Freund des Gerichts, meint eigentlich Personen, die sich in einem Gerichtsverfahren äußern oder sonst beteiligen, ohne Partei zu sein. Vor allem im angloamerikanischen Rechtskreis wird der Amicus Curiae Brief zunehmend häufiger von nicht am Verfahren Beteiligten, dennoch Interessierten genutzt, um als eine Art Sachverständiger seine Rechtsauffassung dem Gericht zu Gehör zu bringen. Dies betrifft vor allem Rechtsstreitigkeiten, in denen exemplarische Fallgestaltungen verhandelt werden.. Das Essex Transitional Justice Network (ETJN), das Essex Project on Human Rights (EPBHR) und das Centro de Estudios Legales y Sociales (CELS) in Argentinien hatten das Gutachten in den Fall "Ibanez Manuel Leandro and others v. Undetermined financial institutions" eingereicht.
In dem Gutachten wird festgestellt, dass Argentinien nach nationalem und internationalem Recht dazu verpflichtet ist, Zugang zu Informationen zu gewährleisten. Dies ergäbe sich schon aus dem von Argentinien unterzeichneten und ratifizierten Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, der das Recht auf Zugang zu Information enthält. Das Gutachten argumentiert außerdem, dass die Informationen, die die Kläger ersuchen, mit hoher Wahrscheinlichkeit ausreichend Beweise für eine indirekte Beteiligung der Banken an schweren Menschenrechtsverbrechen liefern würden. Das Gutachten sieht in den bislang vorhandenen Fakten einen so genannten prima facie Fall für zivilrechtliche Haftbarkeit: Die Kredite der Banken hätten einen substanziellen Beitrag dazu geleistet, dass die Militärdiktatur Menschenrechte verletzen konnte. Da die meisten dieser Verbrechen bekannt waren, wussten die Banken außerdem, welche Folgen die Vergabe großer Summen haben könnte.
Das Gutachten finden Sie hier.