Das argentinische Trauma

Kann das Strafrecht die Wunden heilen?

Süddeutsche Zeitung, 28. Dezember 2009

Von Wolfgang Kaleck

Der Strafprozess soll es richten. Eine ebenso simple wie zweifelhafte Annahme gerade bei Verbrechen, wie sie derzeit in Argentinien verhandelt werden. Dort wird einer der brutalsten Diktaturen der letzten Jahrzehnte der Prozess gemacht: Es geht um die 30 000 Verschwundenen der Militärjunta, die das Land von 1976 bis 1983 regierte.

Am 11. Dezember begann nach jahrelangen Vorbereitungen vor dem Bundesgericht in Buenos Aires einer der spektakulärsten Prozesse, die mündliche Hauptverhandlung um die Folter und Ermordung von viertausend Oppositionellen in der ehemaligen Marineschule ESMA. Die ersten Eindrücke bestätigen den Beobachter in seiner Skepsis. Vor und in dem neunstöckigen Zweckbau herrscht vertraute Routine. Anwälte und Fußvolk durchqueren sinnlos angeordnete Sicherheitszäune und eine ständig aufjaulende Sicherheitsschleuse, die Zuschauer müssen sich ebenso wie die Presse akkreditieren lassen. Dann beginnt das Ritual eines jeden Großverfahrens: Warten, Einlass der als Nebenkläger auftretenden Folteropfer und ihrer Anwälte in die untere Etage des im Keller gelegenen großen Verhandlungssaales. Danach dürfen die zahlreichen Vertreter von Menschenrechtsorganisationen eintreten, so die Mütter vom Plaza de Mayo. Auch um die Morde an den Gründerinnen ihrer Organisation geht es in diesem Prozess. Der französische Botschafter ist ebenfalls anwesend, die Ermordung zweier französischen Nonnen hatte bereits in Frankreich zu einer Verurteilung in Abwesenheit gegen eines der bekanntesten Gesichter der Diktatur geführt: den Angeklagten Alfredo Astiz, alias der blonde Engel, der seinerzeit als Agent der Marine die Gruppe um die Mütter der Verschwundenen und die Nonnen infiltrierte und an ihrer Verschleppung mitwirkte.

Als Astiz und seine sechzehn Mitangeklagten in den Saal geführt werden, klatschen die Menschenrechtler, während sie von der Galerie von den Familienangehörigen der Militärs und ehemaligen Waffenbrüdern mit Kusshänden und Siegeszeichen begrüßt werden. Dann beginnt die stundenlange Verlesung der über 500-seitigen Anklageschrift. So schleppt sich der erste Verhandlungstag hin. Nach Verhandlungsschluss, das Gericht hat den Saal bereits verlassen, wendet sich der Angeklagte Astiz an das Publikum und hält das Buch hoch, das er zu diesem Zweck bereithielt, „Volver a Matar" (Rückkehr zum Töten), eine Apologie der Diktatur. Astiz' Auftritt löst Tumulte aus. Von den oberen Rängen werden die Folteropfer und ihre Anwälte lautstark als Terroristen beschimpft, im Saal kommt es fast zu handgreiflichen Auseinandersetzungen.

Die Kritiker der Strafprozesse scheinen recht zu behalten: Ewiggestrige gegen eine kleine Gruppe von Menschenrechtlern unter weitestgehendem Ausschluss der Öffentlichkeit, schablonenhafte Vereinfachung eines Unrechtssystems durch Individualisierung und durch Dämonisierung einzelner hochrangiger Militärs unter Aussparung der zivilen Regierung und der Komplizen aus der Wirtschaft. Doch der Fall der ehemalige Marineschule ESMA hat einen emblematischen Wert für die argentinische Gesellschaft, nicht nur wegen der Zahl der dort Gefangenen oder der Brutalität der Foltermethoden. Darin steht die ESMA anderen Folterzentren, gegen die zur Zeit ebenfalls Verfahren laufen, in nichts nach. Die ESMA befindet sich im Zentrum von Buenos Aires, an einem Ort, den alle vor Augen hatten und von dem sie wussten, dass dort gefoltert wurde. Deswegen, so die Psychologin Fabiana Rousseaux vom Sekretariat für Menschenrechte, war dieser Prozess so lange erwartet und doch kaum für möglich gehalten worden. Deswegen sei er so wichtig für die Aufarbeitung des bis heute fortwirkenden Traumas.

Die Abteilung von Rousseaux betreut Hunderte von überlebenden Folteropfern und Familienangehörige von Verschwundenen. Was es für diese Menschen bedeutet, im Gerichtssaal auszusagen, verdeutlichen Szenen aus einem anderen Strafprozess, in dem es um drei Folterlager geht. Die Tochter eines Verschwundenen beschreibt, wie die gesamte Familie Jahre unter dem ungewissen Schicksal des Vaters litt, beschrieb ihre Gefühle der Scham, der Ohnmacht und spricht über den Wert, den es für sie hatte, als sie auf Gleichgesinnte traf, die Gruppe der Kinder der Verschwundenen (H.I.J.O.S.). Man merkt der jungen Frau an, wie wichtig es ihr ist, im Gerichtssaal Gehör zu finden und ihre politischen Forderungen ausführen zu dürfen. Rosseaux weist darauf hin, dass es viele Betroffene gäbe, die noch nie über ihre Erlebnisse gesprochen hätten, nicht einmal innerhalb der Familie. Die Bereitschaft, vor Gericht auszusagen, werde zur Zeit von der Politik unterstützt, indem man ein Klima des Vertrauens schaffe.

Mit der auf den ersten Blick so unspektakulär anmutenden Organisation der Mütter vom Plaza de Mayo an der Spitze hat die argentinische Menschenrechtsbewegung etwas erreicht, was bisher in wenigen Postkonfliktgesellschaften aus eigener Kraft gelungen ist. In Argentinien wurde der Militärjunta von der ersten demokratischen Regierung 1985/1986 bereits einmal der Prozess gemacht. Doch das damals noch starke Militär erzwang Amnestien und Straflosigkeitsgesetze, die bis 2003 überdauerten. Die argentinische Menschenrechtsbewegung wandte sich daher an italienische und französische Gerichte sowie an spanische und deutsche Staatsanwälte. In Deutschland führten die von Menschenrechtsorganisationen erzwungenen Ermittlungen wegen der Ermordung deutscher Staatsbürger während der Diktatur zunächst zu umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Nürnberg. Im Jahr 2003 wurden dann Haftbefehle des Amtsgerichts Nürnberg gegen die beiden Junta-Chefs Videla und Massera wegen der Ermordung der Deutschen Elisabeth Käsemann und Klaus Zieschank erlassen. Seitdem fordert die Bundesregierung die Auslieferung der Militärs.

Zu Unrecht wird der Erfolg dieser europäischen Strafverfahren daran gemessen, ob sie in den verschiedenen europäischen Staaten zu Gerichtsverhandlungen in Anwesenheit der Angeklagten und zu Verurteilungen führten. Wie in der aktuellen Debatte um den Internationalen Strafgerichtshof werden kurzfristige Erfolge gefordert. Bei deren Nichterreichen wird das noch junge und unvollkommene System der internationalen Strafjustiz für Völkerstraftaten in Frage gestellt. In Ländern wie Belgien und Spanien, in denen mutige Ermittlungsrichter gegen Menschenrechtsverletzer nach dem Pinochet-Beispiel ermitteln, werden diese wegen zunehmender politischer Interventionen beschränkt. Das argentinische Modell illustriert hingegen das erfolgreiche Zusammenwirken einer ebenso kämpferischen wie ungewöhnlich geduldigen lokalen Menschenrechtsbewegung mit staatlichen und nicht-staatlichen Akteure auf regionaler und transnationaler Ebene.

Die Prozesse in Argentinien werden sich noch Jahre hinziehen, viele Verfahren befinden sich erst im Ermittlungsstadium. Die argentinische Gesellschaft wird sich also entscheiden müssen, welche Rolle sie dem zunächst nur juristisch aufgearbeiteten Geschehen beimisst, wie viel Unterstützung sie den Gefolterten leisten will und wie sie mit den Hunderten von Folterern, deren Chefs und Hintermännern umgeht, die zur Zeit noch unbehelligt ihren Geschäften nachgehen.

Der Autor ist Anwalt und Generalsekretär des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) in Berlin, für das er auch als Prozessbeobachter nach Buenos Aires reiste. Die Bundesrepublik Deutschland ist dort in einem der Verfahren Nebenklägerin.

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