Terrorismuslisten

7. Mai 2012 Das ECCHR arbeitet seit mehreren Jahren zu den so genannten „Terrorismuslisten“. Das Hauptaugenmerk liegt dabei zum einen auf der Adressierung gravierender Verletzungen fundamentaler Grund- und Menschenrechte durch die Aufnahme von Personen oder Gruppen in eine solche Liste. Zum anderen setzt sich das ECCHR aber auch mit der politischen und gesellschaftlichen Reaktion auf Terrorismus und den Verzicht auf wichtige rechtsstaatliche Errungenschaften im Umgang mit bestimmten Akteuren auseinander. Neben einzelnen emblematischen juristischen Fällen hat das ECCHR Diskussionen und Debatten initiiert und sich daran beteiligt, unter anderem durch den Bericht Blacklisted.

Fälle

Das ECCHR unterstützt zurzeit vier Personen, die in Italien leben und seit 2003 / 2004 auf den Terrorismuslisten der UN und EU stehen. Ein erster Antrag auf Streichung bei der Ombudsperson des Komitees 1267 des UN-Sicherheitsrats war bereits erfolgreich und die Person wurde am 7. Mai 2012 von der Liste genommen. Das Komitee 1267 verwaltet die UN-"Terrorismusliste", die Personen und Gruppen erfasst, gegen die wegen Terrorismusverdachts Sanktionen erlassen wurden. Alle vier Personen wurden bereits durch italienische Gerichte von jeglichen terroristischen Anschuldigungen freigesprochen. Trotzdem werden sie weiterhin auf der UN-Liste als „ehemalige Mitglieder“ einer italienischen terroristischen Vereinigung geführt, die angeblich Verbindungen zur Organization of al-Quaida in Islamic Maghreb (GSPC) besaß. Infolge der Listung wurde das gesamte Vermögen der Beschuldigten wie auch ihrer Angehörigen eingefroren und unterliegt strenger Kontrolle durch italienische Behörden. Entscheidungen über die verbleibenden drei Anträge stehen noch aus. Ebenso wurden Anträge für alle vier Personen an die EU-Kommission gestellt, auch hierüber wurde bislang noch nicht entschieden.
In einem anderen Fall unterstützte ECCHR ein Vorabentscheidungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof mit einem Rechtsgutachten, in dem die Rechtswidrigkeit des Terrorismuslistensystems dargelegt wurde. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte den Europäischen Gerichtshof zur Klärung der Frage, ob eine Straftat nach deutschem Recht bei Spendensammlung für die auf der EU-Liste geführte türkische DHKP-C vorliege, angerufen. Dieser erklärte (Rs. C-550/09) die Aufnahme der beteiligten Gruppe in die Liste für ungültig. Daher dürfe eine Strafverfolgung in Deutschland nicht auf die Tatsache gestützt werden, dass eine Gruppe in der EU-Terrorismusliste geführt wurde. Grund für die Ungültigkeit sei die fehlende „Begründung für die Aufnahme der DHKP-C in die Liste“. Dadurch könne keine angemessene gerichtliche Kontrolle gewährleistet werden, insbesondere nicht für eine Nachprüfung des Sachverhalts sowie der angeführten Beweise und Informationen, so das Gericht.

Der Fall Sison

In einem ersten Fall zu den Terrorismuslisten beteiligte sich ECCHR an dem Rechtsstreit des philippinischen Politikers und Publizisten Prof. Jose Maria Sison, der im holländischen Exil lebt. Herr Sison wurde zunächst im Oktober 2002 in die Liste aufgenommen. 2007 urteilte das europäische Gericht erster Instanz, dass die Aufnahme gegen Sisons Recht auf ein faires Verfahren verstoße, da er ohne jegliche Begründung mit den Sanktionen konfrontiert wurde und ihm damit auch keinerlei Gelegenheit gegeben war, zu den Vorwürfen Stellung zu beziehen. Die EU ließ Herrn Sison als Reaktion auf dieses erste Urteil eine Begründung zukommen, in der sie äußerst knapp ihre Entscheidungen und seinen Verbleib auf der Liste erklärt. In einem zweiten Urteil hat das europäische Gericht erster Instanz am 30. September 2009 die Beschlüsse des Europäischen Rats über die Konteneinfrierung und die Eintragung in die EU-„Terrorismusliste" Sisons erneut für nichtig erklärt. Herr Sison wurde daraufhin von der Liste genommen, eine Entschädigung wurde ihm jedoch verweigert.

Debatte / Publikation

Das ECCHR hat eine umfassende Publikation über Terrorismuslisten veröffentlicht. Der von Gavin Sullivan und Ben Hayes verfasste Bericht Blacklisted enthält eine detaillierte Kritik an den Systemen der Vereinten Nationen und der Europäischen Union zur Aufnahme von Personen in schwarze Listen (sogenanntes ‚blacklisting'). Zunächst bietet der Bericht eine Übersicht über Verletzungen der Grundrechte durch die Terrorismuslisten und über die wichtigsten Fälle der europäischen Rechtsprechung des letzten Jahrzehnts. Es folgt eine Analyse der politischen Auswirkungen und Probleme des Verfahrens und eine kritische Einschätzung der strukturellen Reformmöglichkeiten. Im Anschluss wird dargelegt, dass das Listensystem momentan eine Legitimitätskrise durchläuft. Die Autoren setzten sich mit den Empfehlungen von Martin Scheinin, ehemaliger UN-Sonderberichterstatter über Menschenrechte in der Terrorismusbekämpfung, auseinander, der dafür eintritt, dass die Listen abgeschafft werden sollten. In seinem Vorwort für Blacklisted schreibt Scheinin:

Egal welche Rechtfertigung es im Jahre 1999 für gezielte Sanktionen gegen die Taliban als faktische Machthaber in Afghanistan gab, die Aufrechterhaltung einer globalen Liste mit Terroristen geht weit über die Kompetenzen des Sicherheitsrates hinaus. Obwohl der internationale Terrorismus ein grausames Verbrechen bleibt [...] rechtfertigt er nicht das Ausüben von supranationalen Sanktionsmaßnahmen gegen Individuen und Personen durch den Sicherheitsrat.

In Blacklisted wird gezeigt, dass es bei der ganzen Problematik nicht lediglich um einzelne Gesetze geht, die geändert werden müssten. Es kann auch nicht den Staaten, politischen Entscheidungsträgern oder Gerichten überlassen werden, eigenständig Lösungen zu finden. Eine breite öffentliche Diskussion über den Umgang mit Terrorismus und die Natur von politischen Gemeinschaften muss angestoßen werden, wenn man das fortbestehende Problem der Listen nicht nur kontrollieren, sondern lösen möchte.

Debatte / Veranstaltungen

 

Das Thema Terrorismuslisten war ebenso Teil der Konferenz „Ten Years After 9/11: Looking Back, Moving Forward”, die ECCHR gemeinsam mit Amnesty International am 29. Juni 2011 in Berlin ausrichtete. Am 21. Mai 2010 fand eine von ECCHR mit veranstaltete Podiumsdiskussion in der Berliner Humboldt Universität statt. Unter dem Titel „Neuer Schritt zum Feindstrafrecht? Die EU-Terrorlisten in Verbindung mit § 34 des Außenwirtschaftsgesetzes“ diskutierten unter anderem Verfassungsrichter Andreas Paulus kritisch die Nutzung der „Terrorismuslisten“ und nahmen direkt Bezug auf den deutschen Fall, zu dem ECCHR ein Rechtsgutachten vor dem Europäischen Gerichtshof beigesteuert hat (s.o.). Gemeinsam mit der Freien Universität Brüssel veranstaltete das ECCHR am 20. Oktober 2009 eine internationale Konferenz über die Terrorismuslisten der Europäischen Union und der Vereinten Nationen und deren Vereinbarkeit mit Grund- und Menschenrechten.