Terrorismuslisten
7. Mai 2012 Das ECCHR arbeitet seit mehreren Jahren zu den so genannten „Terrorismuslisten“. Das Hauptaugenmerk liegt dabei zum einen auf der Adressierung gravierender Verletzungen fundamentaler Grund- und Menschenrechte durch die Aufnahme von Personen oder Gruppen in eine solche Liste. Zum anderen setzt sich das ECCHR aber auch mit der politischen und gesellschaftlichen Reaktion auf Terrorismus und den Verzicht auf wichtige rechtsstaatliche Errungenschaften im Umgang mit bestimmten Akteuren auseinander. Neben einzelnen emblematischen juristischen Fällen hat das ECCHR Diskussionen und Debatten initiiert und sich daran beteiligt, unter anderem durch den Bericht Blacklisted.
Fälle
Der Fall Sison
In einem ersten Fall zu den Terrorismuslisten beteiligte sich ECCHR an dem Rechtsstreit des philippinischen Politikers und Publizisten Prof. Jose Maria Sison, der im holländischen Exil lebt. Herr Sison wurde zunächst im Oktober 2002 in die Liste aufgenommen. 2007 urteilte das europäische Gericht erster Instanz, dass die Aufnahme gegen Sisons Recht auf ein faires Verfahren verstoße, da er ohne jegliche Begründung mit den Sanktionen konfrontiert wurde und ihm damit auch keinerlei Gelegenheit gegeben war, zu den Vorwürfen Stellung zu beziehen. Die EU ließ Herrn Sison als Reaktion auf dieses erste Urteil eine Begründung zukommen, in der sie äußerst knapp ihre Entscheidungen und seinen Verbleib auf der Liste erklärt. In einem zweiten Urteil hat das europäische Gericht erster Instanz am 30. September 2009 die Beschlüsse des Europäischen Rats über die Konteneinfrierung und die Eintragung in die EU-„Terrorismusliste" Sisons erneut für nichtig erklärt. Herr Sison wurde daraufhin von der Liste genommen, eine Entschädigung wurde ihm jedoch verweigert.Debatte / Publikation
Das ECCHR hat eine umfassende Publikation über Terrorismuslisten veröffentlicht. Der von Gavin Sullivan und Ben Hayes verfasste Bericht Blacklisted enthält eine detaillierte Kritik an den Systemen der Vereinten Nationen und der Europäischen Union zur Aufnahme von Personen in schwarze Listen (sogenanntes ‚blacklisting'). Zunächst bietet der Bericht eine Übersicht über Verletzungen der Grundrechte durch die Terrorismuslisten und über die wichtigsten Fälle der europäischen Rechtsprechung des letzten Jahrzehnts. Es folgt eine Analyse der politischen Auswirkungen und Probleme des Verfahrens und eine kritische Einschätzung der strukturellen Reformmöglichkeiten. Im Anschluss wird dargelegt, dass das Listensystem momentan eine Legitimitätskrise durchläuft. Die Autoren setzten sich mit den Empfehlungen von Martin Scheinin, ehemaliger UN-Sonderberichterstatter über Menschenrechte in der Terrorismusbekämpfung, auseinander, der dafür eintritt, dass die Listen abgeschafft werden sollten. In seinem Vorwort für Blacklisted schreibt Scheinin:Egal welche Rechtfertigung es im Jahre 1999 für gezielte Sanktionen gegen die Taliban als faktische Machthaber in Afghanistan gab, die Aufrechterhaltung einer globalen Liste mit Terroristen geht weit über die Kompetenzen des Sicherheitsrates hinaus. Obwohl der internationale Terrorismus ein grausames Verbrechen bleibt [...] rechtfertigt er nicht das Ausüben von supranationalen Sanktionsmaßnahmen gegen Individuen und Personen durch den Sicherheitsrat.
In Blacklisted wird gezeigt, dass es bei der ganzen Problematik nicht lediglich um einzelne Gesetze geht, die geändert werden müssten. Es kann auch nicht den Staaten, politischen Entscheidungsträgern oder Gerichten überlassen werden, eigenständig Lösungen zu finden. Eine breite öffentliche Diskussion über den Umgang mit Terrorismus und die Natur von politischen Gemeinschaften muss angestoßen werden, wenn man das fortbestehende Problem der Listen nicht nur kontrollieren, sondern lösen möchte.
Debatte / Veranstaltungen
Das Thema Terrorismuslisten war ebenso Teil der Konferenz „Ten Years After 9/11: Looking Back, Moving Forward”, die ECCHR gemeinsam mit Amnesty International am 29. Juni 2011 in Berlin ausrichtete. Am 21. Mai 2010 fand eine von ECCHR mit veranstaltete Podiumsdiskussion in der Berliner Humboldt Universität statt. Unter dem Titel „Neuer Schritt zum Feindstrafrecht? Die EU-Terrorlisten in Verbindung mit § 34 des Außenwirtschaftsgesetzes“ diskutierten unter anderem Verfassungsrichter Andreas Paulus kritisch die Nutzung der „Terrorismuslisten“ und nahmen direkt Bezug auf den deutschen Fall, zu dem ECCHR ein Rechtsgutachten vor dem Europäischen Gerichtshof beigesteuert hat (s.o.). Gemeinsam mit der Freien Universität Brüssel veranstaltete das ECCHR am 20. Oktober 2009 eine internationale Konferenz über die Terrorismuslisten der Europäischen Union und der Vereinten Nationen und deren Vereinbarkeit mit Grund- und Menschenrechten.