Strafanzeige gegen usbekischen Innenminister Almatow
Am 12. Dezember 2005 wurde beim
Generalbundesanwalt im Namen der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch
und acht usbekischer Bürger Strafanzeige unter anderem gegen den früheren
usbekischen Innenminister Zakir Almatow und den usbekischen Geheimdienstchef
Rustan Inojatow wegen Folter und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne
des deutschen Völkerstrafgesetzbuches erstattet. Gegenstand der Anzeige sind -
basierend auf detaillierte Zeugenaussagen - konkrete Foltervorwürfe sowie die
Verübung des Massakers in der ostusbekischen Stadt Andischan vom 13. Mai 2005 gegen
Almatow und elf weitere leitende Mitglieder des usbekischen
Staatssicherheitsapparats. Aktueller Anlass der Erstattung der Anzeige gegen
Almatow war dessen Aufenthalt im Dezember 2005 in Deutschland, wo er sich einer
Krebsbehandlung in einer Spezialklinik in Hannover unterziehen wollte. Offenbar
als Reaktion auf die Strafanzeige reiste er plötzlich ab.
Generalbundesanwalt Kay Nehm lehnte es im Frühjahr 2006 ab, gegen Zakir Almatow wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu ermitteln. Auch beim Deutschland-Besuch Inojatows im November 2006 sah die Bundesanwaltschaft keine Möglichkeit zum Eingreifen und begründete dies damit, dass sich nach § 20 Gerichtsverfassungsgesetz die deutsche Gerichtsbarkeit nicht auf Repräsentanten anderer Staaten und deren Begleitung erstreckt, die sich auf amtliche Einladung der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. Bisher steht nicht fest, welche Stelle den Geheimdienstchef zu welchem Zweck eingeladen hat. Inojatow gilt als einer der Hauptverantwortlichen für das Massaker von Andischan, das bis heute von keiner unabhängigen Kommission untersucht wurde.
Generalbundesanwalt Kay Nehm lehnte es im Frühjahr 2006 ab, gegen Zakir Almatow wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu ermitteln. Auch beim Deutschland-Besuch Inojatows im November 2006 sah die Bundesanwaltschaft keine Möglichkeit zum Eingreifen und begründete dies damit, dass sich nach § 20 Gerichtsverfassungsgesetz die deutsche Gerichtsbarkeit nicht auf Repräsentanten anderer Staaten und deren Begleitung erstreckt, die sich auf amtliche Einladung der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. Bisher steht nicht fest, welche Stelle den Geheimdienstchef zu welchem Zweck eingeladen hat. Inojatow gilt als einer der Hauptverantwortlichen für das Massaker von Andischan, das bis heute von keiner unabhängigen Kommission untersucht wurde.