Der Fall Khaled El Masri

© Nihad Nino Pušija
Der deut­sche Staats­bür­ger Kha­led El Mas­ri wur­de am 31. De­zem­ber 2003 an der Gren­ze zwischen Ser­bi­en und Ma­ze­do­ni­en von mazedonischen Beamten festgehalten und in ein Hotel in Skopje verschleppt. Dort wurde er drei Wochen später Mit­ar­bei­tern des US-ame­ri­ka­ni­schen Ge­heim­di­ens­tes CIA übergeben, die ihn körperlich misshandelten und dann nach Kabul flogen. El Masri wurde ver­däch­tig­t, Mit­g­lied der Al-Qai­da bzw. Teil ei­ner mut­maß­li­chen islamis­ti­schen Ter­ror-Sze­ne in Neu-Ulm zu sein; Vorwürfe, die nie bestätigt werden konnten. Er ver­brach­te mehr als vier Mo­na­te in ei­nem ge­hei­men Ge­fäng­nis der CIA in Afg­ha­nis­tan. Bei den Ver­hö­ren wur­de er re­gel­mä­ß­ig kör­per­lich miss­han­delt und er­nie­d­rigt. Sch­ließ­lich verbrach­te ihn die CIA nach Al­ba­ni­en, wo er auf frei­en Fuß ge­setzt wur­de und so am 29. Mai 2004 zu­rück nach Deut­sch­land ge­lang­te.

Der Fall Khaled El Masri ist eine der am besten dokumentierten CIA-Entführungen („extraordinary renditions“). Verschiedene parlamentarische Untersuchungsausschüsse behandelten diesen Fall und eine Reihe von juristischen Schritten wurde vor nationalen und regionalen Gerichten unternommen. Dennoch, Khaled El Masri hat bis zum heutigen Tage weder eine Entschädigung, noch eine offizielle Entschuldigung für seine Verschleppung und Misshandlungen von einem der beteiligten Staaten erhalten.

Das ECCHR reichte in Deutschland Klage beim Verwaltungsgericht ein, um ein Auslieferungsersuchen Deutschlands an die USA für die dreizehn per Haftbefehl gesuchten Entführer El Masris zu erreichen. Die Bundesregierung hat ein solches Ersuchen an die USA bislang verweigert. Die Klage wurde zwar angenommen, letztendlich aber abgewiesen. Das Münchener Amtsgericht hatte 2007 dreizehn Haftbefehle gegen US-Bürger erlassen, die an der Entführung und Verschleppung El Masris in Skopje beteiligt gewesen sein sollen. In Spanien läuft weiterhin ein Ermittlungsverfahren in diesem Zusammenhang.

Das ECCHR unterstützt auch eine Beschwerde El Masris vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen Mazedonien durch zwei Stellungnahmen. Die Open Society Justice Initiative hatte diese Beschwerde eingereicht, nachdem mazedonische Behörden die Aufnahme von strafrechtlichen Ermittlungen verweigert hatten. Der EGMR hat diesen Fall angenommen; eine Entscheidung über eine mündliche Verhandlung steht noch aus. eine Entschädigungsklage in Mazedonien ist dort noch anhängig.

In den USA wurde ein Entschädigungsfall aus Staatsschutzgründen nicht angenommen. Gegen diese Entscheidung läuft derzeit ein Beschwerdeverfahren vor der Inter-Amerikanischen Kommission für Menschenrechte.
Verschiedene parlamentarische Untersuchungsausschüsse haben sich mit dem Fall El Masri beschäftigt. Es gibt Berichte des Deutschen Bundestags, des Europäischen Parlaments und der parlamentarischen Versammlung des Europarats.

Die juristischen Schritte sind auch Thema der US-Außenpolitik gewesen, wie verschiedene Depeschen aus den US-Botschaften in Berlin, Madrid und Skopje zeigen, die von Wikileaks veröffentlicht wurden. Auf die europäischen Staaten wurde Druck ausgeübt, die strafrechtlichen Ermittlungen einzustellen und Strafverfahren zu verhindern.

Mehr Informationen zum Fall El-Masri:

Deutsche Haftbefehle gegen CIA-Mitarbeiter

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

US-Fall

Parlamentarische Untersuchungen

US-Depeschen

ECCHR-Publikation