CIA-Entführungsflüge: Klage von US-Gerichten abgelehnt, aber Ermittlungen durch kanadische Polizei

US-amerikanische Gerichte haben eine Schadensersatzklage des kanadischen Staatsbürgers Maher Arar, der vom amerikanischen Geheimdienst CIA nach Syrien verschleppt und monatelang gefoltert worden war, abgelehnt. Das letztinstanzliche Gericht, der US-Supreme Court, beschloss im Juni 2010, den Fall nicht anzunehmen. Unterdessen leitete die kanadische Polizei Ermittlungen ein, bei denen die Rolle von US-amerikanischen und syrischen Offiziellen bei der Entführung und Misshandlung Arars untersucht werden soll.

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ECCHR unterstützt "Extraordinary Rendition"- Entschädigungsklage

ECCHR und der Menschenrechtsausschuss der Anwaltskammer von England und Wales haben gemeinsam am 5. März 2010 einen Amici Curiae-Brief eingereicht, um die Klage auf Entschädigung des New Yorker Center for Constitutional Rights (CCR) im Fall Maher Arar zu unterstützen. Maher Arar, kanadischer Staatsbürger, wurde im Jahr 2002 von US-Behörden festgenommen und nach Syrien verschleppt. Während seiner einjährigen Gefangenschaft in Syrien wurde er gefoltert und unter menschenunwürdigen Bedingungen inhaftiert. Nach seiner Rückkehr brachte eine Untersuchungskommission der kanadischen Regierung seinen Fall an das Licht der Öffentlichkeit.

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