ECCHR schließt sich Klage gegen EU-US-Überwachungsprogramm an

Am 21. Mai 2010 schloss sich das ECCHR einer Klage vor dem belgischen Verfassungsgericht als Organisation mit einer eigenen Stellungnahme an. In dem Verfahren geht es um das Übereinkommen zwischen der EU und den USA zur Registrierung von Namen von Fluggästen (Passenger Name Record/ PNR) und dem Massenüberwachungssystem. Das Übereinkommen, das die EU und das US Department of Homeland Security im Juli 2007 unterzeichneten, hat angeblich zum Ziel, den USA den Zugriff auf Europäische PNR-Daten zur Bekämpfung von Terrorismus und schweren transnationalen Verbrechen zu erleichtern.

In der Praxis geht das Übereinkommen allerdings viel weiter, was bereits von Institutionen wie dem Europäische Parlament, dem Europäischen Datenschutzbeauftragten, der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, sowie Bürgerrechts-, Datenschutz- und Anti-Rassismus-Aktivisten stark kritisiert wurde. Es erlaubt den US-Strafverfolgungsbehörden, europäische personenbezogene Daten zu sammeln und für mindestens 15 Jahre zu speichern. Damit setzt es möglicherweise alle Passagiere einer ausgedehnten Überwachung aus, unabhängig davon, ob sie eines Verbrechens beschuldigt werden.
Das Übereinkommen macht es US-Behörden möglich, ein so genanntes data profiling vorzunehmen, also unschuldige Passagiere mit „verdächtigen" Passagieren auf Basis harmloser Faktoren wie Reiseverhalten oder Kreditkartengebrauch und (möglicherweise) religiöser und ethnischer Hintergründe in Verbindung zu bringen.

Das ECCHR hat seine Stellungnahme zur Unterstützung der Klage der belgischen Sektion der Ligue des Droits de L'Homme (Liga der Menschenrechte) gegen das nationale Gesetz vom 30. November 2009, das das PNR-Übereinkommen zwischen EU und USA ins belgische Recht überträgt, eingereicht.

Wir bringen darin vor, dass das PNR-Übereinkommen gegen drei Kerngrundrechte verstößt: das Recht auf Achtung des Privatlebens (nach Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Artikel 7 der Grundrechtscharta der Europäischen Union), das Recht auf Datenschutz gemäß Artikel 8 der Grundrechtscharta in Verbindung mit der Datenschutzrichtlinie 95/46/EC) und das Recht auf Nichtdiskriminierung (nach Artikel 21 der Grundrechtscharta und Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention). Dementsprechend haben wir den belgischen Gerichtshof aufgefordert, das Gesetz zur Implementierung des PNR wegen Verfassungswidrigkeit aufzuheben.