A Comparison of National Contact Points - Best Practices in OECD Complaints Procedures
ECCHR-Jahresbericht 2009/2010
Juli 2011
ECCHR (Hrsg.)
19. Juli 2011 Das ECCHR
hat seinen Jahresbericht 2009/2010 veröffentlicht. Der
Vereinsvorsitzende Michael Ratner blickt
in seinem Vorwort auf die Gründungsjahre des ECCHR zurück, während Generalsekretär
Wolfgang Kaleck den strategischen Gebrauch des Rechts zur Durchsetzung
von Menschenrechten darstellt. Es folgt ein Überblick über die Arbeitsschwerpunkte sowie das Ausbildungsprogramm.
Folter und die Verwertung von Informationen in der Terrorismusbekämpfung
Transnationale Unternehmen in Lateinamerika: Gefahr für die Menschenrechte?
Blacklisted: Targeted sanctions, preemptive security and fundamental rights
Kinderarbeit in der usbekischen Baumwollproduktion und die Verantwortung europäischer Unternehmen
ECCHR-Studie, Oktober 2010
ECCHR (Hrsg.)
In
dieser Broschüre beleuchtet das ECCHR eine der eklatantesten Verletzungen der wirtschaftlichen
und sozialen Menschenrechte in Usbekistan: Die staatlich organisierte zwangsweise
Kinderarbeit in der Baumwollproduktion. Die Broschüre gibt einen Überblick über
die Umstände und Hintergründe der Kinder- und Zwangsarbeit in der Baumwollernte.
Mit besonderem Fokus auf europäische Baumwollhändler wird anhand der
international anerkannten OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen die
Verantwortung europäischer Unternehmen, die mit usbekischer Baumwolle handeln,
aufgezeigt.
Strafrechtliche Verantwortlichkeit in Sri Lanka
ECCHR-Studie, Juni 2010
ECCHR (Hrsg.)
In seiner Studie zur
strafrechtlichen Verantwortlichkeit in Sri Lanka kommt das
ECCHR zu dem Schluss, dass die Konfliktparteien massiv gegen internationales
Recht verstoßen haben. Die Studie bewertet bislang zur Verfügung stehende
Informationen über die mutmaßliche Begehung von Verbrechen gegen die
Menschlichkeit und Kriegsverbrechen während der letzten Phase des bewaffneten
Konflikts.
Schadet Menschenrechtsklage deutschen Wirtschaftsinteressen?
ECCHR-Kommentar, Juni 2010
von Dr. Miriam Saage-Maaß
In einem Kommentar setzt sich das ECCHR mit der
ablehnenden Haltung der Bundesregierung zu den Entschädigungsklagen
südafrikanischer Apartheidopfer gegen Unternehmen wie Daimler Benz wegen der
Unterstützung des Apartheidregimes und dessen Menschenrechtsverbrechen
auseinander. Die Programmdirektorin Miriam Saage-Maaß kommt zu dem Schluss,
dass die Haltung der Bundesregierung weder aus rechtlichen noch aus politischen
Gründen überzeugen kann: Die Klagen der Apartheidopfer in den USA verletzen
weder die Gerichtshoheit Deutschlands, noch wäre Deutschland ein geeignetes
alternatives Forum für diese Klagen. Auch die Interessen des internationalen
Handels werden nicht beeinträchtigt.