ECCHR-Konferenz zu Terrorismuslisten in Brüssel

Die Praxis, hunderte von Privatpersonen und Organisationen als Terroristen einzustufen, gehört zu den umstrittensten Aspekten der Terrorismus-bekämpfung. Gemeinsam mit der Freien Universität Brüssel veranstaltete das ECCHR am 20. Oktober 2009 eine prominent besetzte internationale Konferenz über die Terrorismuslisten der Europäischen Union und der Vereinten Nationen und deren Vereinbarkeit mit Grund- und Menschenrechten.
 
Anwältinnen und Anwälte aus Europa, den USA und Kanada sowie Wissen-schaftler und Vertreter der EU diskutierten über die Aufnahmeverfahren von Einzelpersonen und Gruppen in Terrorismuslisten, die Problematik der Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Judikative sowie über zukünftige Entwicklungen und Reformen des Terrorismuslistensystems. Die Veranstaltung wurde von Cordaid, dem Transnational Institute, Statewatch, Berghof Peace Support und dem Brüsseler Büro von Amnesty International unterstützt.
 
Der EU-Anti-Terrorismus-Koordinator Gilles De Kerchove betonte in seinem Beitrag insbesondere den administrativen und politischen Charakter der Maßnahmen, Sanktionen gegen Einzelpersonen oder Gruppen auszusprechen. Oftmals seien politische Erwägungen ausschlaggebend für die Entscheidung, Einzelpersonen oder Gruppen auf eine Terrorismus-Liste zu setzen. Das ursprüngliche Ziel, durch das Einfrieren von Konten die Unterstützung des Terrorismus zu beschränken, trete dabei mitunter in den Hintergrund. De Kerchove begrüßte die Urteile, die europäische Gerichte zu den EU-Terrorismuslisten zuvor gefällt hatten. In diesen hatten sie die fundamentalen prozessualen Standards und Garantien der Betroffenen konkretisiert, die vor einer Aufnahme in eine Liste beachtet werden müssten.
 
Das Eingeständnis De Kerchoves, dass der explizite gesetzgeberische Zweck - das Unterbinden von Finanzströmen zur Förderung terroristischer Aktivitäten - nicht der maßgebliche Zweck der Listen sei, stieß auf die Kritik des britischen Rechtsanwalts Mark Muller. Es werde zu wenig zwischen „Jihad-Terroristen" und Befreiungsbewegungen differenziert. Insbesondere das repressive Vorgehen gegen die kurdischen und tamilischen Gemeinden in Europa hält Muller für fatal. Trotz der begrüßenswerten Gerichtsentscheidungen würden fundamentale prozessuale Standards weiterhin nicht respektiert.
 
In der sich anschließenden Podiumsdiskussion zeigten drei Anwälte aus Europa und Nordamerika auf, welche Folgen die Aufnahme in eine Terrorismusliste für einzelne Personen haben kann. Nachfolgende Diskussionsteilnehmerinnen und -teilnehmer kritisierten, dass die exekutive Gewalt die Judikative durch ihre Entscheidungen ausschließe und Personen in die Liste aufnehme, ohne Beweise offen zu legen oder rechtsstaatliche Verfahrensstandards zu beachten. Das Fazit lautete daher: Sowohl das Zusammenwirken als auch die gegenseitige Kontrolle der staatlichen Gewalten sei unerlässlich, um ausgewogene Entscheidungen sicherzustellen.
 
Die Konferenz endete mit einem Ausblick und Reformvorschlägen zu den Terrorismuslisten. Dabei wurde deutlich, dass das System der Terrorismus-listen grundsätzlich fragwürdig bleibe und seine Abschaffung zu fordern sei. Wer verdächtige Finanzbewegungen kontrollieren und unterbinden möchte, finde im geltenden Straf- und Strafprozessrecht sowie in europäischen Kooperationsabkommen die notwendigen Rechtsgrundlagen. Nur der Gebrauch von ordentlichen Verfahren könne Rechtsstaatlichkeit garantieren und grundlegende Menschenrechte sowie Verfahrensgarantien wie das Recht auf effektiven Rechtsschutz und auf Zugang zu Gerichten gewährleisten.

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