ECCHR-Konferenz zu Terrorismuslisten in Brüssel
Die Praxis, hunderte von Privatpersonen und Organisationen
als Terroristen einzustufen, gehört zu den umstrittensten Aspekten der
Terrorismus-bekämpfung.
Gemeinsam mit der Freien Universität Brüssel veranstaltete das ECCHR am
20. Oktober 2009 eine prominent besetzte internationale Konferenz über die
Terrorismuslisten der Europäischen Union und der Vereinten Nationen und deren
Vereinbarkeit mit Grund- und Menschenrechten.
Anwältinnen und Anwälte aus Europa, den USA und Kanada sowie
Wissen-schaftler und Vertreter der EU diskutierten über die Aufnahmeverfahren von Einzelpersonen und
Gruppen in Terrorismuslisten, die Problematik der Gewaltenteilung zwischen
Exekutive und Judikative sowie über zukünftige Entwicklungen und Reformen des
Terrorismuslistensystems. Die Veranstaltung wurde von Cordaid, dem
Transnational Institute, Statewatch, Berghof Peace Support und dem Brüsseler
Büro von Amnesty International unterstützt.
Der
EU-Anti-Terrorismus-Koordinator Gilles De Kerchove betonte in seinem Beitrag insbesondere
den administrativen und politischen Charakter der Maßnahmen, Sanktionen
gegen Einzelpersonen oder Gruppen auszusprechen. Oftmals seien politische Erwägungen ausschlaggebend für die
Entscheidung, Einzelpersonen oder Gruppen auf eine Terrorismus-Liste zu
setzen. Das ursprüngliche Ziel, durch das Einfrieren von Konten die
Unterstützung des Terrorismus zu beschränken, trete dabei mitunter in
den Hintergrund. De Kerchove begrüßte die Urteile, die europäische Gerichte zu
den EU-Terrorismuslisten zuvor gefällt hatten. In diesen hatten sie die
fundamentalen prozessualen Standards und Garantien der Betroffenen konkretisiert,
die vor einer Aufnahme in eine Liste beachtet werden müssten.
Das
Eingeständnis De Kerchoves, dass der explizite gesetzgeberische Zweck - das
Unterbinden von Finanzströmen zur Förderung terroristischer Aktivitäten - nicht
der maßgebliche Zweck der Listen sei, stieß auf die Kritik des britischen
Rechtsanwalts Mark Muller. Es werde zu wenig zwischen „Jihad-Terroristen"
und Befreiungsbewegungen differenziert. Insbesondere das repressive Vorgehen
gegen die kurdischen und tamilischen Gemeinden in Europa hält Muller für fatal.
Trotz der begrüßenswerten Gerichtsentscheidungen würden fundamentale prozessuale
Standards weiterhin nicht respektiert.
In
der sich anschließenden Podiumsdiskussion zeigten drei Anwälte aus Europa und
Nordamerika auf, welche Folgen die Aufnahme in eine Terrorismusliste für einzelne Personen
haben kann. Nachfolgende Diskussionsteilnehmerinnen und -teilnehmer kritisierten, dass die exekutive Gewalt die
Judikative durch ihre Entscheidungen ausschließe und Personen in die Liste aufnehme,
ohne Beweise offen zu legen oder rechtsstaatliche Verfahrensstandards zu
beachten. Das Fazit lautete daher: Sowohl das Zusammenwirken als auch die
gegenseitige Kontrolle der staatlichen Gewalten sei unerlässlich, um
ausgewogene Entscheidungen sicherzustellen.
Die
Konferenz endete mit einem Ausblick und Reformvorschlägen zu den
Terrorismuslisten. Dabei wurde deutlich, dass das System der Terrorismus-listen grundsätzlich
fragwürdig bleibe und seine Abschaffung zu fordern sei. Wer verdächtige
Finanzbewegungen kontrollieren und unterbinden möchte, finde im geltenden
Straf- und Strafprozessrecht sowie in europäischen Kooperationsabkommen die
notwendigen Rechtsgrundlagen. Nur der Gebrauch von ordentlichen Verfahren könne Rechtsstaatlichkeit garantieren und grundlegende Menschenrechte sowie
Verfahrensgarantien wie das Recht auf effektiven Rechtsschutz und auf Zugang zu
Gerichten gewährleisten.