EU-Terrorismuslisten: Der Fall Sison geht weiter

Jose Maria Sison, der unter anderen vom Generalsekretär des ECCHR, Wolfgang Kaleck, vertreten wird, wird am 30. April 2009 erneut in einem Verfahren vor dem europäischen Gericht erster Instanz, mit welchem er die Löschung seines Namens von einer schwarzen Liste der EU begehrt, gehört.

 

Die Liste, die vom Rat der europäischen Union als Entscheidung erlassen wurde, soll den Geldfluss internationaler Terroristen stoppen und bewirkt, dass Sisons sämtliche ‘Gelder, andere finanzielle Vermögenswerte und wirtschaftliche Ressourcen’ eingefroren werden und es verboten ist, ihm Finanzdienstleistungen zu erbringen. Sison, ein siebzigjähriger  philippinischer Staatsbürger, wurde von seiner Aufnahme in die Liste weder informiert, noch wurden ihm Gründe geliefert - er erlangte von der Aufnahme im Jahr 2002 Kenntnis, als seine Kreditkarte in einem niederländischen Supermarkt abgelehnt wurde.

 

In einem ersten Verfahren vor dem europäischen Gericht erster Instanz erwirkte Sison im Jahr 2007 die Aufhebung der betreffenden Entscheidung, soweit sie ihn betraf. Die Verfahrensrechte Sisons, insbesondere sein Recht auf eine effektive Verteidigung und das Recht auf eine Begründung seien durch die Entscheidung verletzt. Bereits vor dem Urteil übermittelte der Rat Sison ein Schreiben, in welchem ihm vorgeworfen wurde, noch immer Führer einer von ihm vor über zwanzig Jahren gegründeten Vereinigung und an bestimmten im Zusammenhang mit dieser Vereinigung verübten Verbrechen in den Philippinen beteiligt zu sein und ihn aufforderte, binnen eines Monats dazu Stellung zu nehmen. Dennoch wurde die ursprüngliche Entscheidung, ihn in die Liste aufzunehmen, annulliert. Vier Tage nach dem Urteil erließ der Rat eine neue Entscheidung, in der Sison abermals auf der Liste geführt wurde, ebenfalls auf seitdem erlassenen Listen. Zur Begründung werden lediglich die genannten Vorwürfe wiederholt. Aus diesem Grund hat Sison nun erneut auf Annullierung der aktuellen Entscheidung des Rats geklagt.

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