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Antrag auf Streichung von Terrorismusliste bei UN-Ombudsperson eingereicht
14. Juni 2011 Das ECCHR hat einen ersten Antrag bei der
Ombudsperson des Komitees 1267 des Sicherheitsrats eingereicht. Das Komitee verwaltet die UN-"Terrorismusliste" mit
Personen und Gruppen, gegen die wegen Terrorismusverdachts Sanktionen erlassen
wurden – vor allem Reiseverbote und das Einfrieren von Vermögen. Das ECCHR unterstützt vier Personen, die in Italien leben und die seit
2003 / 2004 auf der Schwarzen Liste der UN stehen.
Blacklisted: Targeted sanctions, preemptive security and fundamental rights
ECCHR-Studie, Dezember 2010
Von Gavin Sullivan und Ben Hayes
10.12.2010 Das ECCHR hat heute die Publikation Blacklisted über die Terrorismuslisten
veröffentlicht. Der von Gavin Sullivan
und Ben Hayes verfasste Bericht enthält ein Vorwort von Martin Scheinin, dem
scheidenden UN-Sonderberichterstatter für den Schutz der Menschenrechte im
Kampf gegen den Terrorismus. Er enthält eine detaillierte Kritik an den
Systemen der Vereinten Nationen und der Europäischen Union zur Aufnahme von Personen in schwarze Listen (sogenanntes ‚blacklisting').
Nach einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs
(EuGH) vom 29.06.2010 sind die im Jahr 2002 eingeführten sog. EU-Terrorismuslisten
im Zeitraum bis Juni 2007 ungültig. Eine nationale Strafverfolgung nach dem
Außenwirtschaftsgesetz (AWG) wegen einer möglichen Zuwiderhandlung gegen
EU-Recht ist insoweit unzulässig. Dem Verfahren vor dem EuGH lag erstmalig eine
Vorlagefrage eines nationalen Strafgerichts zu Grunde. Das ECCHR hatte ein Rechtsgutachten in den
Fall eingebracht.
Stellungnahme des ECCHR im Terrorismuslistenprozess
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg muss erneut zu einer
EU-Terrorismusliste Stellung beziehen. Während in den bisherigen Verfahren
Betroffene gegen ihre Aufnahme in die Liste vorgingen, handelt es sich diesmal
um eine Vorlagefrage des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Das ECCHR hat ein
Rechtsgutachten in den Fall eingebracht.
Für nichtig erklärt wurden die Beschlüsse des
Europäischen Rats, wonach der in Holland exilierte philippinische Politiker und
Publizist Prof. Jose Maria Sison in die EU-Terrorismusliste eingetragen und
seine Konten eingefroren wurden. Dieses Urteil des Gerichts erster Instanz der
Europäischen Gemeinschaften vom 30.September 2009 dürfte weitreichende
Konsequenzen nach sich ziehen.
Gemeinsam mit der Freien Universität Brüssel
veranstaltete das ECCHR am 20. Oktober 2009 eine prominent besetzte
internationale Konferenz über die Terrorismuslisten der Europäischen Union und
der Vereinten Nationen und ihrer Vereinbarkeit mit Grund- und Menschenrechten. Auf dieser
berichteten Rechtsanwälte betroffener Personen und Gruppen über ihre praktischen
Erfahrungen mit den Aufnahmeverfahren in Terrorismuslisten. Deutlich wurde,
dass die exekutive Gewalt die Judikative durch ihre Entscheidungen ausschließt
und rechtsstaatliche Verfahrensstandards missachtet.
Jose Maria Sison, der unter anderen vom Generalsekretär des European
Center of Constitutional and Human Rights, Wolfgang Kaleck, vertreten
wird, wurde am 30. April 2009 erneut in einem Verfahren vor dem Europäischen Gericht erster Instanz, mit welchem er die Löschung seines
Namens von einer schwarzen Liste der EU begehrt, gehört.